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# Anlage 1 PTBBGebV — (zu § 2 Absatz 1 Satz 2)Gebührenverzeichnis

PTB Besondere Gebührenverordnung  
Historische Fassung: Stand 23.10.2021 bis 01.06.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 4314 - 4315)

InhaltsübersichtAbschnitt 1Mess- und Eichgesetz (MessEG), Mess- und Eichverordnung (MessEV)Abschnitt 2Gewerbeordnung (GewO), Spielverordnung (SpielV)Abschnitt 3Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)Abschnitt 4Beschussgesetz (BeschG), Beschussverordnung (BeschussV), Waffengesetz (WaffG)Abschnitt 5Fertigpackungsverordnung (FPackV)Abschnitt 6Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV)

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Abschnitt 1Mess- und Eichgesetz (MessEG), Mess- und Eichverordnung (MessEV)
Nr.	Gebührentatbestand	Gebühr
1	Prüfung, Erteilung und Änderung von EG-Bauartzulassungen nach § 27 Absatz 2 MessEG in Verbindung mit § 19 MessEV	Zeitgebühr nach Anlage 2
2	Durchführung von Vergleichsmessungen mit Mustern von Dosimetersonden für ein passives, integrierendes Dosimeter nach § 29 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 Nummer 2 MessEV	
2.1	Grundgebühr pro Dosimeterbauart	612 Euro
2.2	Bestrahlung einer Dosimetersonde (E < 2 MeV)	102 Euro
Abschnitt 2Gewerbeordnung (GewO), Spielverordnung (SpielV)
Nr.	Gebührentatbestand	Gebühr
1	Prüfung und Zulassung der Bauart von Spielgeräten nach § 11 SpielV in Verbindung mit § 33c GewO	Zeitgebühr nach Anlage 2
2	Erteilung eines Zulassungsbeleges und des Zulassungszeichens sowie Umtausch dieser Unterlagen nach § 15 Absatz 1 SpielV	
2.1	Erteilung von Zulassungsbelegen einschließlich der Zulassungszeichen 50 Stück	750 Euro
2.2	Erteilung von Zulassungsbelegen einschließlich der Zulassungszeichen 500 Stück	7 500 Euro
3	Erstattung von Aufwendungen für beantragte Ergänzungsarbeiten nach § 15 Absatz 1 SpielV	
3.1	Erteilung eines Ersatzzulassungsbeleges einschließlich des Ersatzzulassungszeichens pro Stück	174 Euro
Abschnitt 3Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)
Nr.	Gebührentatbestand	Gebühr
1	Gutachterliche Bewertung von Medizinprodukten mit Messfunktion nach § 85 Absatz 4 Nummer 1 MPDG	Zeitgebühr nach Anlage 2
2	Entwicklung und Prüfung von Referenzmessverfahren, Normalmessgeräten und Prüfhilfsmitteln nach § 85 Absatz 4 Nummer 2 MPDG	Zeitgebühr nach Anlage 2
3	Wissenschaftliche Beratung von Bundesoberbehörden, zuständigen Behörden und Benannten Stellen nach § 85 Absatz 4 Nummer 3 MPDG	Zeitgebühr nach Anlage 2
Abschnitt 4Beschussgesetz (BeschG), Beschussverordnung (BeschussV), Waffengesetz (WaffG)
Nr.	Gebührentatbestand	Gebühr
1	Entgegennahme einer Anzeige der gewerbsmäßigen Herstellung oder Verbringung einer Schusswaffe und gegebenenfalls Prüfung der Bewegungsenergie der Geschosse zur Feststellung der Berechtigung zum Aufbringen der Kennzeichnung nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 4 BeschG in Verbindung mit Anlage II Abbildung 10 BeschussV	Zeitgebühr nach Anlage 2
2	Ausnahmebewilligungen nach § 13 BeschG in Verbindung mit den §§ 7 und 8 BeschG	Zeitgebühr nach Anlage 2
3	Zulassung der Bauart von Schussapparaten, Einsteckläufen und nicht der Beschusspflicht unterliegenden Feuerwaffen, Systemprüfungen von Schussapparaten und der in ihnen zu verwendenden Kartuschenmunition nach § 20 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 7 BeschG	Zeitgebühr nach Anlage 2
4	Zulassung von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach § 20 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 8 BeschG	Zeitgebühr nach Anlage 2
5	Entgegennahme einer Anzeige der gewerbsmäßigen Herstellung oder Verbringung von Elektroimpulsgeräten und Reizstoffsprühgeräten sowie Kartuschenmunition mit Reizstoffen, Prüfung sowie Anordnung von Maßnahmen nach § 20 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 4 und Absatz 3 und 4 BeschG und Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.2.1 und 1.2.2 WaffG	Zeitgebühr nach Anlage 2
6	Prüfung der technischen Anforderungen von Gasböllern nach § 8 Absatz 4 BeschussV	Zeitgebühr nach Anlage 2
7	Maßnahmen nach § 11 BeschussV (Bauartzulassung für besondere Schusswaffen, pyrotechnische Munition und Schussapparate), u. a. Geräte- und Systemprüfung sowie Erstellung von Prüfregeln nach § 11 Absatz 1 BeschussV, Zulassung von Ausnahmen nach § 11 Absatz 3 BeschussV, Bestätigung der Anzeige und der Berechtigung zum Aufbringen des Kennzeichens nach § 11 Absatz 6 BeschussV	Zeitgebühr nach Anlage 2
8	Prüfung von Betriebsanleitungen nach § 13 BeschussV	Zeitgebühr nach Anlage 2
9	Prüfung der Anforderungen an Reizstoffgeschosse, Reizstoffsprühgeräte und Reizstoffe sowie an Elektroimpulsgeräte nach § 15 in Verbindung mit den Anlagen IV und V BeschussV	Zeitgebühr nach Anlage 2
10	Prüfung von anderen nicht tragbaren Geräten nach § 19 Absatz 3 BeschussV	Zeitgebühr nach Anlage 2
11	Periodische Fabrikationskontrollen nach § 22 BeschussV	Zeitgebühr nach Anlage 2
12	Überprüfungen im Einzelfall nach § 23 BeschussV	Zeitgebühr nach Anlage 2
13	Prüfung der Konformität und Zulassung neu entwickelter Blockiersysteme für Erbwaffen nach § 20 Absatz 4 WaffG	Zeitgebühr nach Anlage 2
14	Entgegennahme von Anzeigen einer Marke nach § 24 Absatz 6 WaffG	200 Euro
Abschnitt 5Fertigpackungsverordnung (FPackV)
Nr.	Gebührentatbestand	Gebühr
1	Erteilung von Herstellerzeichen für Maßbehältnis-Flaschen nach § 37 Absatz 1 FPackV oder Verlangen von Änderungen eines beantragten Herstellerzeichens nach § 37 Absatz 2 FPackV, einschließlich der Unterrichtung der zuständigen Stellen	232 Euro
Abschnitt 6Verordnung über Heizkostenabrechnung (HeizkostenV)
Nr.	Gebührentatbestand	Gebühr
1	Prüfung im Rahmen der Mitwirkung bei der Bestätigung der Eignung von sachverständigen Stellen nach § 5 Absatz 1 HeizkostenV	Zeitgebühr nach Anlage 2
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Zitiervorschlag: Anlage 1 PTBBGebV

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

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