nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 20 PStTG — Frist zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten

Plattformen-Steuertransparenzgesetz  
Stand: 01.01.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Meldende Plattformbetreiber haben die Verfahren nach den §§ 17, 18 Absatz 1 und 2 und § 19 bis zum 31. Dezember des Meldezeitraums abzuschließen. Für bestehende Anbieter haben meldende Plattformbetreiber die Verfahren nach den §§ 17 bis 19 bis zum 31. Dezember des zweiten Meldezeitraums abzuschließen.

(2) Ein meldender Plattformbetreiber kann sich auf Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten verlassen, die für frühere Meldezeiträume durchgeführt wurden, sofern

- 1. die Informationen nach § 14 Absatz 2 Nummer 1 bis 5 und Absatz 3 Nummer 1 bis 6 vor nicht mehr als 36 Monaten erhoben und überprüft oder bestätigt wurden und

- 2. der meldende Plattformbetreiber keinen Grund zu der Annahme hat, dass die nach den §§ 17 bis 19 erhobenen Informationen nicht plausibel oder nicht zutreffend sind.

---

Zitiervorschlag: § 20 PStTG

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/PStTG/20

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
