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Art 12 PSD2 — Mitteilung des Bescheids

PSD2

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die zuständige Behörde teilt dem Antragsteller binnen drei Monaten nach Eingang des Antrags oder, wenn dieser unvollständig ist, binnen drei Monaten nach Übermittlung aller für die Entscheidung erforderlichen Angaben mit, ob die Zulassung erteilt oder verweigert wird. Die zuständige Behörde begründet eine Verweigerung der Zulassung.