Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse und Prüferdelegationen haben gegenüber Dritten über alle Prüfungsvorgänge Verschwiegenheit zu wahren. Dies gilt nicht gegenüber dem Berufsbildungsausschuss und der zuständigen Stelle.
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Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Ausschüsse und Prüferdelegationen haben gegenüber Dritten über alle Prüfungsvorgänge Verschwiegenheit zu wahren. Dies gilt nicht gegenüber dem Berufsbildungsausschuss und der zuständigen Stelle.