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§ 4 POFDH (Bayern) — Prüfungsteile, Prüfungsfächer

Prüfungsordnung für die Fachschulen für Dorfhelferinnen und Dorfhelfer

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Prüfung bezieht sich auf folgende Fächer:

1. Familienpsychologie und -soziologie,

2. Gesundheits- und Krankenpflege.

Die Prüfung wird in dem Fach nach Satz 1 Nr. 1 schriftlich und in dem Fach nach Satz 1 Nr. 2 praktisch durchgeführt. Ein Bestandteil der Prüfung ist die Facharbeit.