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§ 2 POEich (Bayern) — Veranstaltung von Prüfungen

Prüfungsordnung eichtechnischer Dienst

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Prüfungen für den mittleren und gehobenen eichtechnischen Dienst sollen jährlich einmal abgehalten werden.