Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Personen, mit berechtigtem Interesse, kann der Prüfungsausschuss die Anwesenheit gestatten. Bei der Beratung über das Prüfungsergebnis dürfen nur die Mitglieder des Prüfungsausschusses anwesend sein.
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Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Personen, mit berechtigtem Interesse, kann der Prüfungsausschuss die Anwesenheit gestatten. Bei der Beratung über das Prüfungsergebnis dürfen nur die Mitglieder des Prüfungsausschusses anwesend sein.