Die Prüfungstermine und der Prüfungsort werden von dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses im Einvernehmen mit der zuständigen Stelle festgesetzt und im Bayerischen Staatsanzeiger bekannt gegeben.
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Die Prüfungstermine und der Prüfungsort werden von dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses im Einvernehmen mit der zuständigen Stelle festgesetzt und im Bayerischen Staatsanzeiger bekannt gegeben.