Über die Teilnahme an der Zwischenprüfung sowie deren Ergebnis wird vom Prüfungsausschuss ein Zeugnis ausgestellt, das über den Leistungsstand, insbesondere auch über etwaige Mängel Aufschluss gibt.
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Über die Teilnahme an der Zwischenprüfung sowie deren Ergebnis wird vom Prüfungsausschuss ein Zeugnis ausgestellt, das über den Leistungsstand, insbesondere auch über etwaige Mängel Aufschluss gibt.