Prüfungsteilnehmer, die die Prüfung nicht bestanden haben, erhalten vom Prüfungsausschuss einen schriftlichen Bescheid mit Angabe der erzielten Bewertungen. Eine weitere Ausfertigung dieses Bescheides erhält die ausbildende Stelle. Ist der Prüfungsteilnehmer minderjährig, erhält auch der gesetzliche Vertreter eine Ausfertigung.