Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfungsteilnehmer als Zeugnis einen Facharbeiterbrief. Dieser wird im Auftrag des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr durch den zuständigen Prüfungsausschuss ausgefertigt.
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Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfungsteilnehmer als Zeugnis einen Facharbeiterbrief. Dieser wird im Auftrag des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr durch den zuständigen Prüfungsausschuss ausgefertigt.