(1) Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
(2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Studienkollegs vom 8. April 2003(GV. NRW. S. 224, ber. S. 257) außer Kraft.
Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen