Prüflinge erhalten auf Antrag Einsicht in ihre Prüfungsakten. Der Antrag ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Prüfungsentscheidung bei der oberen Schulaufsichtsbehörde zu stellen.
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Prüflinge erhalten auf Antrag Einsicht in ihre Prüfungsakten. Der Antrag ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Prüfungsentscheidung bei der oberen Schulaufsichtsbehörde zu stellen.