nu:legal · recht.nulegal.eu

# Anlage 3 PMMPrV — (zu § 11) Zeugnisinhalte

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Prozessmanager - Mikrotechnologie und Geprüfte Prozessmanagerin - Mikrotechnologie (Certified Process Manager - Microtechnology)  
Stand: 10.01.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2285)

Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:

- 1. Bezeichnung der ausstellenden Behörde,

- 2. Name und Geburtsdatum der geprüften Person,

- 3. Datum des Bestehens der Prüfung,

- 4. Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 4,

- 5. Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,

- 6. Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.

Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:

Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:

- 1. zum Prüfungsteil „Betriebliche Mikrotechnologie-Prozesse“

  - a) Benennung, die Bewertung und die Note des Prüfungsteils „Betriebliche Mikrotechnologie-Prozesse“ sowie

  - b) die Themenstellung nach § 4 Absatz 2,

- 2. zum Prüfungsteil „Mikrotechnologie-Fachaufgaben“

  - a) Benennung, das nach § 9 Absatz 3 Satz 1 errechnete arithmetische Mittel und die Note des Prüfungsteils „Mikrotechnologie-Fachaufgaben“ sowie

  - b) Benennung und die jeweilige Bewertung für die drei Situationsaufgaben dieses Prüfungsteils,

- 3. zum Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Personalmanagement“

  - a) Benennung des Prüfungsteils „Mitarbeiterführung und Personalmanagement“,

  - b) Benennung, das nach § 9 Absatz 3 Satz 2 errechnete arithmetische Mittel und die Note der beiden Situationsaufgaben,

  - c) Benennung und die jeweilige Bewertung für die beiden Situationsaufgaben sowie

  - d) Benennung, die Bewertung und die Note der praktischen Demonstration dieses Prüfungsteils und der für die praktische Demonstration gewählte Anwendungsfall nach § 6 Absatz 4 Satz 1,

- 4. die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,

- 5. die Gesamtnote als Dezimalzahl,

- 6. die Gesamtnote in Worten,

- 7. Befreiungen nach § 7.

---

Zitiervorschlag: Anlage 3 PMMPrV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/PMMPrV/anlage-3

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
