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Eingangsformel PHöchstMengV

Phosphathöchstmengenverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Auf Grund des § 4 Abs. 2 und 3 des Waschmittelgesetzes vom 20. August 1975 (BGBl. I S. 2255) wird nach Anhörung der beteiligten Kreise

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zu § 4 Abs. 2 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft
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zu § 4 Abs. 3 im Einvernehmen mit den Bundesministern für Wirtschaft und für Jugend, Familie und Gesundheit

mit Zustimmung des Bundesrates verordnet: