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§ 4 PHöchstMengV — Verfahren

Phosphathöchstmengenverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Phosphatgehalt der Wasch- und Reinigungsmittel ist nach dem in der Anlage zu dieser Verordnung beschriebenen Verfahren oder nach einem Verfahren zu bestimmen, das gleichwertige Ergebnisse erbringt.