Die Grundlage für die Zuordnung der Unternehmen nach
§ 1 Nr. 1 und 2 bilden die jeweils vom Amt für
Statistik Berlin-Brandenburg ausgewiesenen, stichtagsbezogenen
Bevölkerungszahlen.
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Die Grundlage für die Zuordnung der Unternehmen nach
§ 1 Nr. 1 und 2 bilden die jeweils vom Amt für
Statistik Berlin-Brandenburg ausgewiesenen, stichtagsbezogenen
Bevölkerungszahlen.