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§ 1 PBNUBestV — Postnachfolgeunternehmen

Verordnung zur Bestimmung der Deutschen Bank AG als Postnachfolgeunternehmen

Stand: 26.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 06.06.2020 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Die Deutsche Bank AG wird als Postnachfolgeunternehmen bestimmt.