Verordnung zur Bestimmung der Deutschen Bank AG als Postnachfolgeunternehmen
Stand: 26.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 06.06.2020 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.
Die Deutsche Bank AG wird als Postnachfolgeunternehmen bestimmt.