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§ 12a PAuswV — Muster für den Ersatz-Personalausweis

Personalausweisverordnung

Stand: 14.03.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Ersatz-Personalausweis ist nach dem in Anlage 2a abgedruckten Muster herzustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 3 Abschnitt 1.