Der Ersatz-Personalausweis ist nach dem in Anlage 2a abgedruckten Muster herzustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 3 Abschnitt 1.
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Der Ersatz-Personalausweis ist nach dem in Anlage 2a abgedruckten Muster herzustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 3 Abschnitt 1.