nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 3 PAuswGebV — Gebühren für Berechtigungen

Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für Berechtigungen sind folgende Gebühren zu erheben:

1.
102 Euro für die Erteilung einer Berechtigung nach § 21 Absatz 1 Satz 2 des Personalausweisgesetzes,
2.
80 Euro für die Versagung einer Berechtigung,
3.
115 Euro für die Rücknahme oder den Widerruf einer Berechtigung.