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§ 41 PAPO (Brandenburg) — Laufbahnprüfung

Polizeiausbildungs- und Prüfungsordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Mit Bestehen der Laufbahnprüfung für den höheren Polizeivollzugsdienst wird der akademische Mastergrad durch die Deutsche Hochschule der Polizei verliehen.