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§ 37 PAPO (Brandenburg) — Abschlussnote

Polizeiausbildungs- und Prüfungsordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Abschlussnote ergibt sich aus dem Gesamtpunktwert. Dieser errechnet sich:

mit 20 Prozent aus dem Punktwert für die Bachelorthesis ,

mit zehn Prozent aus dem Punktwert für deren Verteidigung und

mit 70 Prozent aus dem Mittel der Punktwerte der übrigen Modulprüfungen entsprechend der Leistungspunkte.