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§ 24 PAPO (Brandenburg) — Ausbildungsgang

Polizeiausbildungs- und Prüfungsordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes findet einheitlich im Rahmen eines Ausbildungsgangs statt. Dieser gliedert sich in fünf Ausbildungssemester mit einer Dauer von jeweils sechs Monaten.