nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 1 PAG (Bayern) — Begriff der Polizei

Polizeiaufgabengesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Polizei im Sinn dieses Gesetzes sind die im Vollzugsdienst tätigen Dienstkräfte der Polizei des Freistaates Bayern.