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# § 4 OrthoptG

Orthoptistengesetz  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Ausbildung besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung. Sie wird durch staatlich anerkannte Schulen für Orthoptisten an Krankenhäusern vermittelt. Die Ausbildung schließt mit der staatlichen Prüfung ab und dauert drei Jahre.

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Zitiervorschlag: § 4 OrthoptG

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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