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§ 4 OrthV — Stützapparate

Orthopädieverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.01.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Stützapparate können als Erstausstattung doppelt geliefert werden. Ein wasserfester Stützapparat kann zusätzlich geliefert werden.