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§ 11 OrthV — Gehhilfen

Orthopädieverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.01.2024. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Als Gehhilfen werden insbesondere Achselstützen, Unterarmgehstützen, Handstöcke, Gehgestelle, Gehwagen oder Gehbänkchen geliefert.