Die Mitglieder des Stiftungsrates und des Stiftungsbeirates üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die Erstattung von Reisekosten und sonstigen Auslagen richtet sich nach den für die unmittelbare Bundesverwaltung geltenden Bestimmungen.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Die Mitglieder des Stiftungsrates und des Stiftungsbeirates üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Die Erstattung von Reisekosten und sonstigen Auslagen richtet sich nach den für die unmittelbare Bundesverwaltung geltenden Bestimmungen.