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§ 14 OrtedtDGStiftG — Dienstsiegel

Gesetz zur Errichtung einer „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte“

Stand: 23.07.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Stiftung führt als Dienstsiegel das kleine Bundessiegel mit der Umschrift „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte“.