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§ 11 OrgBAusbV — Prüfungsbereiche

Orgelbauerausbildungsverordnung

Stand: 01.08.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Orgelbau in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Entwurf und Fertigung,
2.
Durchführen von Teilarbeiten,
3.
Planen und Konstruieren sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.