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§ 2 OrgAusbV — Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs

Orgelbauer-Ausbildungsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2019. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Der Ausbildungsberuf Orgel- und Harmoniumbauer/Orgel- und Harmoniumbauerin wird staatlich anerkannt.