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III. OrdenErsUrkAnO

Anordnung über die Ausstellung von Ersatzurkunden nach § 9 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen für Berechtigte im Ausland

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung im Bundesanzeiger in Kraft.