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Art 4 OrdenErl

Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen und über die Anerkennung als Ehrenzeichen

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Auf Grund von § 3 Abs. 2 des Ordensgesetzes erkenne ich das

Deutsche Sportabzeichen in drei Klassen

als Ehrenzeichen an.