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Art 4 OrdenErl 7

Siebter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Jede Änderung der Stiftungsbestimmungen und der Verleihungsbedingungen des nach Artikel 1 genehmigten Ehrenzeichens und jede Änderung seiner Form und Benennung bedarf meiner Genehmigung und wird gemäß Artikel 3 bekanntgemacht.