nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 3 OrdenErl 5

Fünfter Erlaß über die Genehmigung der Stiftung und Verleihung von Orden und Ehrenzeichen

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Stiftungsbestimmungen und die Verleihungsbedingungen sowie die Abbildung und die Beschreibung des nach Artikel 1 genehmigten Ehrenzeichens werden vom Bundesminister des Innern im Bundesanzeiger veröffentlicht.