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# § 4 OnlWahlV — Technische Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik

Online-Wahl-Verordnung  
Historische Fassung: Stand 01.10.2020 bis 23.01.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Informationstechnik des Online-Wahlverfahrens sind nach dem Stand der Technik in der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik für das Modellprojekt erlassenen Technischen Richtlinie TR-03162 festgelegt. Die jeweils geltende Fassung der Technischen Richtlinie TR-03162 wird auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht und durch einen Verweis auf diese Internetseite im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

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Zitiervorschlag: § 4 OnlWahlV

Quelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/OnlWahlV/4

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