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§ 4 OnlWahlV — Technische Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik

Online-Wahl-Verordnung

Historische Fassung: Stand 01.10.2020 bis 23.01.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Informationstechnik des Online-Wahlverfahrens sind nach dem Stand der Technik in der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik für das Modellprojekt erlassenen Technischen Richtlinie TR-03162 festgelegt. Die jeweils geltende Fassung der Technischen Richtlinie TR-03162 wird auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht und durch einen Verweis auf diese Internetseite im Bundesanzeiger bekannt gemacht.