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§ 1 OnlWahlV — Anwendungsbereich

Online-Wahl-Verordnung

Historische Fassung: Stand 01.10.2020 bis 23.01.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung regelt die technischen und organisatorischen Vorgaben für die Durchführung der Online-Wahl im Rahmen des Modellprojekts nach § 194a Absatz 1 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.