§ 4 OZSV — Inkrafttreten

Verordnung über Standards für den Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen

Stand: 01.10.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft.