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§ 12 OVP (Brandenburg) — Ausbildungs- und Prüfungsbehörde

Ordnung für den Vorbereitungsdienst

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Ausbildungs- und Prüfungsbehörde ist das Landesinstitut Brandenburg für Schule und Lehrkräftebildung. Es bildet hierfür Pädagogische Zentren am Landesinstitut, die für die Organisation und Durchführung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung zuständig sind.