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§ 1 ORB-Gesetz (Brandenburg)

Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland

Landesrecht Brandenburg

Stand: 30.07.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem am 31. August 1991 unterzeichneten Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.