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§ 6 OGErzeugerOrgDV 2022 — Kündigung der Mitgliedschaft

Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung

Stand: 27.07.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Eine Erzeugerorganisation oder Vereinigung von Erzeugerorganisationen kann nur anerkannt werden, wenn durch ihre Satzung sichergestellt ist, dass die Frist für die Kündigung der Mitgliedschaft längstens sechs Monate zum Ende eines Geschäftsjahres beträgt.