nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 36 OGErzeugerOrgDV 2022 — Kürzung bei verspäteter Antragstellung

Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung

Stand: 27.07.2022 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bei einem Beihilfeantrag, der nach dem in § 15 Absatz 2 festgesetzten Zeitpunkt eingereicht wird, ist die Beihilfe für jeden Verzugstag um 1 Prozent zu kürzen.