nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 8 OCG NRW (Nordrhein-Westfalen) — Bankhalterspiele

Online-Casinospiel Gesetz NRW  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Bankhalterspiele sind solche Spiele, bei denen die Veranstalterin oder der Veranstalter ein zufallsabhängiges Gewinn- und Verlustrisiko trägt und bei denen sie oder er durch die Spielregeln einen Vorteil gegenüber den Teilnehmerinnen oder den Teilnehmern hat, insbesondere Roulette, Baccara, Black Jack, Varianten des Pokerspiels, bei denen die Veranstalterin oder der Veranstalter ein zufallsabhängiges Gewinn- und Verlustrisiko trägt, sowie Trente et quarante.

(2) Kein Bankhalterspiel liegt insbesondere vor, wenn die Veranstalterin oder der Veranstalter ausschließlich eine Plattform für gegeneinander spielende Spielerinnen oder Spieler zur Verfügung stellt.

(3) Virtuelle Automatenspiele im Sinne des § 3 Absatz 1a Satz 1 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 sind keine Bankhalterspiele.

---

Zitiervorschlag: § 8 OCG NRW (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/OCG%20NRW/8

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.nrw.de
