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§ 18 OCG NRW (Nordrhein-Westfalen) — Mitteilungspflicht

Online-Casinospiel Gesetz NRW

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die für die Glücksspielaufsicht und für die Erteilung der Konzessionen zuständige Behörde ist verpflichtet, erlangte Kenntnisse gegenüber der Finanzbehörde mitzuteilen, soweit die Kenntnisse für die Durchführung eines Verfahrens in Steuersachen erforderlich sind.