nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 12 OCG NRW (Nordrhein-Westfalen) — Verbot des Punktspiels und der automatischen Einsatzleistung

Online-Casinospiel Gesetz NRW  
Landesrecht Nordrhein-Westfalen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Einsätze dürfen nur in Euro und Cent erfolgen, Gewinne nur in Euro und Cent ausgewiesen werden. Werden Chips verwendet, müssen diese einen festen, im Voraus in den jeweiligen Teilnahmebedingungen durch die Konzessionsinhaberin oder den Konzessionsinhaber festgelegten Gegenwert in Euro und Cent haben. Die Umrechnung von Geldbeträgen in andere Währungen, Punkte oder sonstige Einheiten vor, während oder nach dem Spiel oder als Ergebnis des Spiels ist unzulässig.

(2) Einsätze dürfen nur infolge einer entsprechenden Erklärung der Spielerin oder des Spielers geleistet werden, die erst nach Beendigung des jeweils vorherigen Spiels oder im Falle mehrerer Setzrunden innerhalb eines Spiels nach Beendigung der vorherigen Setzrunde abgegeben werden darf.

(3) Die Konzessionsbehörde kann in der Spielerlaubnis auf Antrag Ausnahmen von den Absätzen 1 und 2 erlauben, wenn dies zur Durchführung des Spiels entsprechend der vorgesehenen Spielregeln und zur Erreichung der Ziele des § 1 Satz 1 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 zwingend erforderlich ist.

---

Zitiervorschlag: § 12 OCG NRW (Nordrhein-Westfalen)

Quelle: nrwrecht, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist die Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Land Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de — Verkündungsblätter: https://recht.nrw.de/suche/vbl)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/OCG%20NRW/12

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.nrw.de
