Gebühren für Prüfungen nach dieser Verordnung werden nach der Gebührenordnung des für Schule zuständigen Ministeriums in der jeweils geltenden Fassung erhoben.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Gebühren für Prüfungen nach dieser Verordnung werden nach der Gebührenordnung des für Schule zuständigen Ministeriums in der jeweils geltenden Fassung erhoben.