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§ 17 NotVPV — Automatisches Löschen von Nachrichten

Notarverzeichnis- und -postfachverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Nachrichten dürfen frühestens 120 Tage nach ihrem Eingang automatisch gelöscht werden.