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Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
Stand: 31.12.2020 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Bei der Anwendung von Ultraschallgeräten zu nichtmedizinischen Zwecken darf ein Fötus nicht exponiert werden.