nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 2 Naturparkverordnung Dübener Heide (Sachsen) — Flächenbeschreibung und Abgrenzung

Naturparkverordnung Dübener Heide  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Der Naturpark hat eine Größe von etwa 36 000 ha.

(2) Die äußeren Grenzen des Naturparkes werden in der Anlage 1 grob beschrieben.

(3) Die äußeren Grenzen des Naturparkes sowie die in § 4 genannten Schutz- und Entwicklungszonen sind in Karten des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft dargestellt. Die einzelnen Karten sind in der Anlage 2 genannt, die zusammen mit den Karten Bestandteil der Verordnung ist. Maßgebend für den Grenzverlauf der äußeren Grenzen ist die Linienaußenkante und für den Grenzverlauf der inneren Grenzen die Strichmitte der jeweiligen Grenzsignatur.

(4) Im Zweifel gilt der Grenzverlauf so, wie er in der Karte mit dem größten Maßstab verzeichnet ist.

(5) Die Verordnung mit Karten wird im Rahmen der Ersatzverkündung nach § 51 Abs. 9 SächsNatSchG beim Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft, 01075 Dresden, Wilhelm-Buck-Straße 2, Raum 390 auf die Dauer von zwei Wochen nach Verkündung dieser Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten öffentlich ausgelegt. Die Verordnung mit Karten ist auch nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der in Satz 1 genannten Behörde zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Sprechzeiten aufzubewahren.

---

Zitiervorschlag: § 2 Naturparkverordnung Dübener Heide (Sachsen)

Datenquelle: Amtliche Dokumentation des Freistaats Sachsen, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung. Maßgeblich ist die im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.) verkündete Fassung. Stand: 26.08.2026.

Quelle: nu:legal – recht.nulegal.eu · Aufbereitung unter CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/lizenz) · Ein Dienst der Nulegal GmbH

Crawlen und Zitieren sind ausdrücklich erlaubt. Vorbehalten ist allein die massenhafte Nutzung zu Trainingszwecken für KI-Systeme (§ 44b Abs. 3 UrhG); hierfür ist unsere Zustimmung erforderlich.

Source: nu:legal – recht.nulegal.eu · Curated layer under CC BY 4.0 (recht.nulegal.eu/license) · Operated by Nulegal GmbH, Potsdam.

Crawling and citation are permitted. Only bulk use for AI training is reserved (Section 44b(3) UrhG) and requires our consent.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/Naturparkverordnung%20D%C3%BCbener%20Heide/2

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Verbindlich ist die amtliche Fassung.
